Fahrrad-Verleih

Edis Fahrrad bietet seit neuestem Verleih von Fahrrädern jeglicher Art an. Sie sind für den Urlaub in Wien und brauchen für 10 Tage ein Fahrrad? Kein Problem!
Von E-Fahrrädern bis hin zu Mountainbikes oder doch Rennrädern, es ist alles dabei.

Um ein Fahrrad bei uns zu mieten, brauchen Sie keinen Termin. Sie können gerne einfach vorbei kommen und sich das perfekte Fahrrad aussuchen.
Folgende Mietoptionen bieten wir zurzeit an:

Touringfahrräder

Rennräder

E-Bikes

 

Beim Pauschalpreis wird individuell je nach Ihren Wünschen und Vorstellungen von Tagen, eine Summe ausgemacht.
Dazu haben wir noch 3 verschiedene Versicherungs-Möglichkeiten, die wir bei einem Verleih anbieten, welche optional ist. Die Versicherung beinhaltet:

Kleine Versicherung: 19,-

Standart Versicherung: 39,-

Versicherung Plus: 99,-

Alle anderen Schäden wie: Schaden oder Bruch am Rahmen, Bruch des Schaltwerks/Schaltauge oder ähnlichem, Bruch der Bremsen etc., sind von der Versicherung ausgeschlossen.

Zusätzlich haben wir auch Fahrradteile wie Schloss, Helm, Fahrradtaschen, Lichter und ähnliches die wir auch dazu anbieten, falls man diese auch braucht. Diese wird Ihnen dann beim mieten eines Rades vorgestellt.

JEDES FAHRRAD IST ZUM ZEITPUNKT DER AUSGABE KOMPLETT SERVICIERT UND FAHRTÜCHTIG. Mit dem unterschreiben des Mietvertrags ist der Mieter verpflichtet, die Ware so zurück zu geben, wie er sie erhalten hat. (Ausgeschlossen sind abgeschlossene Versicherungen). Die Ware ist zu jedem Zeitpunkt Eigentum des Vermieters, es ist lediglich eine Ware, die sich der Mieter für eine bestimmte Zeit ausgeliehen hat.

Der erste Miet-tag beginnt ab dem nächstem Arbeitstag. Beispiel: Sie unterzeichnen an einem Dienstag ein Mietvertrag für 3 Tage. Der erste Tag wäre in dem Fall der Tag darauf, also Mittwoch. Dann müssten Sie in dem Fall, die Ware am Freitag zurück bringen. Es ist ganz egal wann Sie die Ware zurückbringen, solange es während den Öffnungszeiten passiert.

Sollte die Ware aus irgendeinem Grund, nicht zum vereinbartem Termin zurückgebracht werden, wird eine tägliche Summe von 39,- PRO TAG verrechnet. Diese Summe wird dann beim zurückbringen der Ware abgeglichen. Wir haben trotzdem Verständnis dafür, wenn man es mal vergisst, oder aus egal welchem Grund nicht rechtzeitig schafft. In dem Fall bitten wir nur um eine kurze Benachrichtigung per Anruf.

Für Fragen oder mehr Informationen zum Verleih einfach zu uns ins Geschäft kommen, oder per Email/Anruf nachfragen.

Allgemeine Mietbedingungen

I. DAS FAHRRAD UND SEINE BENUTZUNG

  1. ) Der Mieter erkennt durch die Übernahme des gemieteten Fahrrades an, dass es sich mitsamt Zubehör in einem verkehrssicheren fahrbereiten, mangelfreien und sauberen Zustand befindet. Bei E-Bikes werden bei mehrtägiger Miete die passenden Ladegeräte mitgegeben, diese sind im selben Zustand wie bei Ausgabe zu retournieren.
  2. ) Der Mieter darf das Fahrrad nur in verkehrsüblicher Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, benutzen.
  3. ) Das Fahrrad darf nur vom Mieter gefahren werden.
  4. ) Das Fahrrad darf ohne schriftliche Einwilligung des Vermieters nicht zu Testzwecken im gewerblichen Verkehr, für eine Fahrt ins Ausland oder zu rechtswidrigen Zwecken verwendet werden.

II. PFLICHTEN DES MIETERS

  1. ) Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrrad pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und nur an einem sicheren Ort im verschlossenen Zustand abzustellen.
  2. ) Der Mieter verpflichtet sich, in der Mietzeit aufgetretene Mängel bei Rückgabe des Fahrrades dem Vermieter mitzuteilen.

III. REPARATUR

Wird eine Reparatur notwendig so trägt der Vermieter die Kosten, wenn ihre Ursache weder auf unsachgemäße Behandlung durch den Mieter noch auf dessen Verschulden beruht. Für letztere Umstände ist der Mieter verantwortlich.

IV. UNFALL/DIEBSTAHL

Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Fahrrad in einen Unfall verwickelt wurde oder es auch Diebstahl abhandengekommen ist. Bei einem Unfall hat der Mieter dem Vermieter einen ausführlichen, schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze vorzulegen. Der Bericht über den Unfall muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der etwaig beteiligten Fahrzeuge enthalten.

V. HAFTUNG

  1. ) Der Mieter haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
  2. ) Der Mieter hat das Fahrrad in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat. Ausnahme:

E-Bikes müssen nicht mit geladenem Akku zurückgegeben werden. Abgeschlossene Versicherungen sind davon ausgeschlossen.

3.) Der Mieter haftet für die schuldhafte Beschädigung des Fahrrades und für die Verletzung seiner vertraglichen

Pflichten. Er hat dann auch die Schadensnebenkosten zu ersetzen.

4.) Soweit ein Dritter dem Vermieter die Schäden ersetzt, wird der Mieter von seiner Ersatzpflicht frei.

VI. RÜCKGABE DES FAHRRADS

  1. ) Der Mieter hat das Fahrrad spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit, spätestens zur vereinbarten Uhrzeit, dem Vermieter am vereinbarten Ort zurückzugeben und zwar während der Geschäftszeit des Vermieters. Die Rückgabe außerhalb der Geschäftszeit erfolgt auf Risiko des Mieters.
  2. ) Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit.
  3. ) Wird das Fahrrad nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Mieter dem Vermieter für jeden angefangenen Tag den Tagesmietzins zu zahlen und gegebenenfalls einen darüber hinausgehenden Schaden zu ersetzen.
  4. ) Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von 3 Werktagen nach Rückgabe des Fahrrades, aufgetretene Mängel, für die der Mieter haftbar ist, ihm gegenüber zu beanstanden.

VII. STORNOGEBÜHREN

Bei Nichteinhaltung von Reservierung werden folgende Stornogebühren fällig: 5 Tage vor Verleihbeginn 50% des Verleihpreise, Tage vor Verleihbeginn 100% des Verleihpreises. Auch bei Schlechtwetter werden die Stornogebühren fällig.

VIII. DATENSCHUTZ

Name, Vorname, Adresse, Ausweisart und Ausweisnummer des Mieters werden im Falle einer Beanstandung (Schaden Reparatur,…) elektronisch erfasst, gespeichert und verarbeitet. Diese Daten werden sicher gespeichert und verarbeitet. Diese Daten werden sicher gespeichert und vor fremden Zugriff geschützt. Sie werden nur im für die Bearbeitung notwendigen Ausmaß an Dritte (Versicherung, Polizei,…) weitergegeben. Der Mieter wird über die Weitergabe im Anlassfall informiert. Die Daten werden zu keinerlei anderem Zweck ausgewertet oder verwendet.

IX. ABSCHLIEßENDES

  1. ) Weitere Nebenabreden sind nicht geschlossen worden. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.
  2. ) Sollten einzelne Punkte der Mietbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des übrigen Bestimmungen nicht berührt.